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Professur für Kanonisches Recht, Graz

Professur für Kanonisches Recht, Graz
Anzeigentext
Die Universität Graz besetzt am Institut für Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät eine

Professur für Kanonisches Recht

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem. § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2025) Die Professur hat das Fach Kirchenrecht in Forschung und Lehre in seiner vollen Breite zu vertreten. Erwünscht ist neben der Expertise in Kirchenrecht, dass sowohl der Aufbau als auch die Weiterführung bestehender intra- und interdisziplinärer sowie internationaler Kooperationen im Theorie-Praxis-Diskurs durchgeführt werden. Im Besonderen wird eine Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz und der Diözese Graz-Seckau erwartet. Der Professur soll eine führende Rolle bei der Identifizierung einschlägiger Themen und Fragestellungen im Bereich Religionsrecht zukommen. Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming.

Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl BV/4/98 ex 2023/24 bis 03. Juli 2024 einzureichen. Informationen zu den
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